Klagen wegen Fehlverhaltens- Entschädigungsfall für Arztfehler

[Makale-Baslik]

Klagen wegen Fehlverhaltens- Entschädigungsfall für Arztfehler


Manchmal können Menschen durch die falschen Praktiken der Ärzte, zu denen sie sich behandeln lassen, einen gewissen Schaden erleiden. Beispielsweise kann dem Patienten das falsche Medikament verabreicht werden oder es kann eine andere Behandlungsmethode angewendet werden, als diejenige, die für den Patienten angewendet werden sollte. Während der Operation kann ein Metallteil im Körper des Patienten vergessen werden. In solchen Fällen wird die körperliche Unversehrtheit von Menschen geschädigt.

Personen, deren körperliche Unversehrtheit geschädigt ist, haben das Recht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Allerdings sollte hier ein wichtiger Unterschied beachtet werden. Bei manchen Eingriffen birgt jede Operation Risiken. Auch bei aller Sorgfalt können unerwünschte Folgen auftreten. Der medizinische Fachausdruck für das Auftreten eines unerwünschten Ergebnisses trotz aller notwendigen Sorgfalt ist Komplikation. Bei Komplikationen haftet der Arzt nicht. In einer solchen Situation hat der Arzt seine Verantwortung bereits erfüllt. Trotz dieser Sorgfalt trat jedoch immer noch das unerwünschte Ergebnis auf.

Wie heißt der Fall der Arztfehlerkompensation in der medizinischen Literatur?

Der Name des Arztfehlerkompensationsfalls in der medizinischen Literatur ist der MALPRAKTİS-Fall. Die Bedeutung des Wortes ist die falsche und schlechte medizinische Praxis des Arztes.

Unerwünschte Folgen können als Folge eines Mangels an Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen auftreten. Das unerwünschte Ergebnis ist jedoch nicht immer auf einen Mangel an Geschick, Erfahrung oder Wissen zurückzuführen. Unerwünschte Ergebnisse können auch auftreten, wenn der Arzt gleichgültig oder nachlässig ist.

Was sind die Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen Arztfehlers?

Es ist nicht immer möglich, in die Verantwortung des Arztes zu gehen. Damit der Arzt haftbar gemacht werden kann, muss das Verschulden des Arztes festgestellt werden. Der Patient muss durch diesen Defekt einen Schaden erlitten haben. Zwischen dem Schaden und dem Mangel muss ein angemessener Kausalzusammenhang bestehen.

Das Verschulden kann auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen. In der Praxis sehen wir, dass es in der Regel durch Fahrlässigkeit verursacht wird.

Denn der Arztberuf ist ein Beruf, der naturgemäß mit Risiken verbunden ist. Manchmal kann das Risiko trotz aller notwendigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt aufgedeckt werden. Wie oben erwähnt, bezeichnen wir die Anwendungen mit einem sehr hohen Risiko als Komplikationen.